Quelle: 13902 von Pixabay, finanzamt.brandenburg.de, Bearbeitung: Frau Reckling

Die Gemeinde Karstädt ist in dieser Angelegenheit nicht zuständig, sondern nur informierend tätig und übernimmt daher keine Haftung!

 


Für Fragen zur Grundsteuer, bitten wir Sie, sich an die Hotline zu wenden:

 

Telefon:       (0331) 200 600 20

Mo – Do:    9:00 - 16:00 Uhr
Fr:                9:00 - 14:00 Uhr

 

oder nutzen Sie den virtuellen Assistenten des Finanzamtes.


Reform der Grundsteuer

 

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, hat das Land Brandenburg Ihnen zusammengestellt.

Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31. Oktober 2022 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen. Hier kommen Sie mit diesem Pfad zur Grundsteuerwerterklärung: Elster → Formulare und Leistungen → Alle Formulare → Grundsteuer → Grundsteuer für andere Bundesländer (wenn Ihr Grundstück in Brandenburg liegt).

Quelle: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/, Stand: 25.07.2022


Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

 

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

 

Wo finde ich Hilfe? Webseite – Klickanleitung – Hotline

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
  • Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/ können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.

 

Elektronisch oder in Papierform?

Wichtig zu wissen: Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.

Wer bereits ein Benutzerkonto hat, zum Beispiel, um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige, wie zum Beispiel Kinder oder Enkel, ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übermitteln.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

 

Hintergrund:

Mehr Informationen zur Grundsteuerreform stellt Brandenburgs Finanzverwaltung auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de bereit. Hier finden sich Informationen für private Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie für Kommunen und steuerberatende Berufe. Und es findet sich hier auch die Klickanleitung, die Schritt für Schritt die elektronische Abgabe der Grundsteuerwerterklärung vorstellt.

 

Ein Beispiel finden Sie hier:

 

Quelle: Rundschreiben vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg vom 16.08.2022

Quelle: 13902 von Pixabay

unbebaute und bebaute Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurecht

 

 

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Quelle: Tim Mossholder von Pexels

Land- und forstwirtschaftliches Grundstück

 

 

 

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

 

Quelle: Karolina Grabowska von Pexels

steuerberatende Berufe

 

 

 

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Quelle: https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Informationsportal Grundstücksdaten

(interaktive Karte)

 

 

 

Hier gelangen Sie zur interaktiven Karte.

 

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