Ordnungsamt
Eheschließung
Kurzinformationen
Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Stadt mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Falls Sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigt das Standesamt eine Ermächtigung von dem Standesamt, in dessen Stadt einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dazu melden Sie dort Ihre Ehe an und teilen dem Standesbeamten mit, dass Sie in xyz getraut werden möchten. Der Standesbeamte wird Ihre Anmeldung zur Eheschließung prüfen und dem Standesamt in xyz eine Ermächtigung erteilen. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit.
Beschreibung
Namensführung in der Ehe
Die Ehegatten führen einen gemeinsam Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
Seit 2004 ist es ebenfalls möglich, einen Namen, der nicht der Geburtsname eines Verlobten ist (z.B. Ehename der Vorehe) zum neuen Ehenamen zu bestimmen.
Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Das ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Anmeldung der Eheschließung hier wird in einem persönlichen Gespräch der Termin für Ihre Eheschließung festgelegt. Der Termin kann auch telefonisch mit unseren Standesbeamtinnen vereinbart werden. Wir sind bemüht Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Durchführung von Eheschließungen montags bis freitags, nach Wunsch aber auch an Sonnabenden möglich.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung (eine Meldebescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
In den folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt melden:
eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
die Verlobten haben gemeinsame Kinder
eine/r der Verlobten ist adoptiert
eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden
Gebühren
Erklärung zur Namensführung von Ehegatten nach der Eheschließung: 43 Euro
Urkunden/ beglaubigte Abschriften aus Personenstandsbüchern: je 16 Euro
soweit die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erfolgt entsteht eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 60 Euro
Ansprechpartner
Frau Sybille Groth
Raum 109
Mühlenstr. 1
(038797) 77-109
Aktuelle Meldungen
Unsere Öffnungszeiten
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
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geschlossen | 10.05.2024 04.10.2024 01.11.2024 |
Telefonzentrale: 038797 – 77112
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Spielenachmittag in Karstädt
25. 11. 2024 - Uhr
Adventsbasteln in Karstädt
29. 11. 2024 - Uhr